1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Design Atelier München und den Nutzern (im Folgenden „Kunde“ genannt) der Webseite [Webseite] (im Folgenden „Webseite“ genannt) im Zusammenhang mit dem Verkauf von individuell angefertigten Uhren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die individuelle Anfertigung und Lieferung von Wanduhren (im Folgenden „Produkte“) zwischen Design Atelier München und dem Kunden.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1. Angebot und Annahme: Die Angebote auf der Webseite stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot abzugeben.
Der Vertrag über die individuelle Anfertigung einer Wanduhr kommt erst durch schriftliche Annahme des Auftrags durch den Verkäufer zustande. Dies kann z.B. durch eine Bestellbestätigung per E-Mail erfolgen.
2.2. Individuelle Anfertigung: Die Uhren werden individuell nach den Wünschen des Kunden angefertigt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen und Spezifikationen für die Anfertigung der Uhr zur Verfügung zu stellen, einschließlich des Designs, der Größe, der Materialien und eventueller Sonderwünsche.
2.3. Der Verkäufer gibt keine Garantie für die exakte Übereinstimmung des fertigen Produkts mit eventuell vom Kunden zur Verfügung gestellten Entwürfen, Bildern oder Mustern. Da es sich um individuell angefertigte Einzelstücke handelt, bleiben Abweichungen von den dem Auftrag zugrunde gelegten Beschreibungen möglich. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farben, Muster oder Materialien unterlegt dem Toleranzmaß.
Insbesondere kleine Unebenheiten auf der Oberfläche des individuell hergestellten Produktes sind üblich und den verwendeten Materialen geschuldet und stellen keinen Qualitätsmangel dar.
der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers.
2.5. Widerrufsrecht: Da es sich bei den individuell angefertigten Wanduhren um speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zu geschnittene Produkte handelt, gibt es – unabhängig vom Herstellungsbeginn – keinWiderrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, sogar dann, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs noch gar nicht mit der individuellen Fertigung begonnen wurde. Gegenüber Unternehmer gibt es ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.
3.1. Preise: Die auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzlich können Versandkosten anfallen, die dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt werden.
3.2. Zahlung: Die Zahlung erfolgt per [Zahlungsmethode(n)]. Der Kunde verpflichtet sich, den angegebenen Preis und gegebenenfalls anfallende Versandkosten vollständig und fristgerecht zu bezahlen. Eine Zahlung ist vor Beginn der Produktion erforderlich, es sei denn, es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
4.1. Lieferzeit: Die voraussichtliche Lieferzeit wird dem Kunden auf der Webseite oder in der Bestellbestätigung mitgeteilt. Diese ist unverbindlich, es sei denn, sie wurde ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Da individuell angefertigte Produkte mehr Zeit in Anspruch nehmen können, kann es zu unvorhergesehenen Lieferverzögerungen kommen.
4.2. Versand: Die Uhren werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse versandt.
Das Versandrisiko trägt der Kunde ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Versanddienstleister. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach.
Die gelieferten Uhren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Unabhängig hiervon steht es dem Unternehmer frei, nach Versendung und vor vollständiger Bezahlung des hergestellten Produktes, diese auf seinen Plattformen zu präsentieren.
§ 6 Geistiges Eigentum
6.1. Alle Inhalte, Marken und Urheberrechte auf der Website gehören dem Verkäufer (Unternehmer).
6.2. Die Nutzung durch die Nutzer ist entsprechend eingeschränkt.
§ 7 Links zu anderen Websites
Diese AGB gelten nur die Website des Verkäufers. Externe Links zu anderen Websites fallen nicht unter die Verantwortung des Verkäufers.
§ 8 Gewährleistung
8.2. Sollten jedoch Mängel an der gelieferten Wanduhr vorliegen, die unter die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen fallen, hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.
§ 9 Haftung
9.1. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Installation, natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Verwendung des individuellen Produkts entstehen.
9.2. Jegliche weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
§. 10 Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 10.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
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Gerade bei eCommerce-Geschäftsmodellen wie Online-Shops kommt es durchaus häufiger vor, dass AGB woanders „abgeschrieben“ werden. Das funktioniert technisch einfach durch schlichtes Kopieren. Nur noch die fremde Firmenangabe durch die eigene ersetzen und das zugehörige „Corporate Design“ verwenden, fertig sind die eigenen AGB. So bequem und kostengünstig diese Lösung zum AGB-Erstellen erscheinen mag, sie ist keineswegs zu empfehlen. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe:
Die AGB können ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie nach Form und Inhalt von juristischen Standardformulierungen und -gestaltungen abweichen. Als „Kopierer“ muss man mit einer Abmahnung durch den Inhaber des Urheberrechts – zum Beispiel den für die Erstellung verantwortlichen Anwalt – rechnen. Außerdem kann dieser ggf. auch noch einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Ob es sich tatsächlich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt oder nicht, ist für juristische Laien schwer zu beurteilen. Im Zweifel sollte aber davon ausgegangen werden;
dass die fremden AGB „in der Welt“ sind, ist noch kein Ausweis für deren Rechtssicherheit. Möglicherweise werden durch das Kopieren auch die rechtlichen Fallstricke mit übernommen – mit allen denkbaren negativen Rechtsfolgen, wie oben dargestellt;
auch wenn die AGB ein ähnliches oder vergleichbares Geschäftsmodell betreffen, ist nicht gesagt, dass sie auch tatsächlich zum eigenen Auftritt und Angebot passen. Jedenfalls besteht das Risiko, dass wichtige Dinge unberücksichtigt bleiben und Lücken vorhanden sind. Es können auch unwissentlich Regelungen übernommen werden, die dem eigenen Geschäft eher schaden als nutzen. Die böse Überraschung kommt dann, wenn Kunden sich auf solche AGB-Regelungen berufen.
Manchmal wird versucht, kopierte AGB durch eigene „Überarbeitung“ den eigenen Bedürfnissen anzupassen und die Urheberrechtsproblematik zu umgehen. Ob letzteres gelingt, ist zumindest unsicher. Ohne juristischen Background ist die Überarbeitung mit der Gefahr von Fehlern behaftet. Das Risiko mag nicht so groß sein wie bei der Komplett-Eigenerstellung von AGB, aber es ist vorhanden. Nicht selten ist die Überarbeitung nichts anderes als eine „Verschlimmbesserung“.